VitaSecura AGVAG 45

Informationspflicht gemäss Artikel 45 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz)

Unterschrift Kunde
Unterschrift Berater

Breitfeldstrasse 8 9015 St. Gallen | FINMA-Nr.: F01533362 | UID: CHE-383.540.040 | info@vitasecura.ch

Rund ums Baby nichts verpassen.

Der kostenlose Baby-Kompass Schweiz zeigt euch jeden wichtigen Schritt und jede Frist – von der Hebamme über Mutterschaft und Familienzulagen bis zur Krankenkasse. Persönlich berechnet ab eurem Geburtstermin.

Ein ungefährer Termin reicht – ihr könnt ihn später anpassen.

Ergebnis sofort – ohne Anmeldung ansehen

  • 100 % kostenlos
  • Rund 40 Punkte in 4 Phasen
  • Schweizer Recht, Stand
Eure nächsten Schritte
  • Hebamme anfragenvor der Geburt
  • Geburt meldeninnert 3 Tagen
  • Familienzulagen beantragenim 1. Monat
  • Baby bei der Kasse anmeldeninnert 3 Monaten

Was euch kaum jemand gesammelt erklärt

Viele Rechte rund ums Baby sind an Fristen gebunden. Wer sie verpasst, verliert oft Geld – oder Zeit, die man mit dem Baby verbringen könnte.

Die Hebamme kommt bis zu 56 Tage nach Hause

Die Grundversicherung bezahlt die Wochenbettbesuche – ohne Franchise und Selbstbehalt. Weil Hebammen gefragt sind, fragt ihr am besten schon in der Schwangerschaft an.

Partnerurlaub verfällt nach sechs Monaten

Der zweite Elternteil hat Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Urlaub. Wer die Tage nicht innert sechs Monaten bezieht, verliert sie.

Mutterschaft: 80 % des Lohns – mit Obergrenze

Die Entschädigung läuft 14 Wochen lang und beträgt höchstens Franken pro Tag. Wer mehr verdient, sollte die Lücke im Budget einplanen.

Die Krankenkasse fürs Baby hat eine 3-Monats-Frist

Meldet ihr euer Baby innert drei Monaten nach der Geburt an, gilt die Grundversicherung rückwirkend ab dem ersten Tag.

So funktioniert euer Baby‑Kompass

Geburtstermin eingeben

Der Kompass berechnet alle Fristen passend zu eurem Termin.

Kompass speichern

Mit eurer E-Mail-Adresse und eurem Passwort kommt ihr jederzeit zurück.

Schritt für Schritt abhaken

Ihr seht immer, was als Nächstes ansteht und was schon erledigt ist.

Häufige Fragen

Kostet der Baby-Kompass etwas?

Nein. Der Kompass ist kostenlos und bleibt es.

Wer steckt hinter dem Baby-Kompass?

Kleines Wunder ist ein Angebot der VitaSecura AG, eines unabhängigen Versicherungsbrokers aus St. Gallen, der im Vermittlerregister der FINMA eingetragen ist. Den Kompass gibt es kostenlos, weil sich viele Familien danach ein Gespräch zu Krankenkasse, Vorsorge und Absicherung wünschen. Ob ihr das wollt, entscheidet ihr selbst.

Müssen wir einen Termin vereinbaren?

Nein. Ihr könnt den Kompass nutzen, ohne je mit uns zu sprechen. Wenn ihr Fragen habt, könnt ihr direkt bei einem Punkt ein Gespräch anfragen.

Werden wir kontaktiert?

Ja. Mit dem Kompass erhaltet ihr auch eine persönliche Ansprechperson von Kleines Wunder. Sie meldet sich in dem Zeitfenster, das ihr angebt – für Fragen zum Kompass und, wenn ihr möchtet, zu Krankenkasse, Versicherungen und Vorsorge. Ein Gespräch ist unverbindlich, und ihr könnt weitere Kontakte jederzeit ablehnen.

Was passiert mit unseren Daten?

Wir nutzen eure Angaben für euren Kompass und für die Kontaktaufnahme durch Kleines Wunder. Wir verkaufen keine Daten an Dritte. Gesundheitsangaben fragen wir nicht ab; die Notfallkarte bleibt ausschliesslich auf eurem Gerät.

Wir haben schon am Kleines-Wunder-Gewinnspiel teilgenommen. Können wir mitmachen?

Ja, natürlich. Erstellt euren Kompass einfach wie alle anderen – wir ordnen eure Angaben automatisch richtig zu.

Startet jetzt mit eurem Geburtstermin

Bonus: Mit der Anmeldung könnt ihr an den aktuellen Wettbewerben von Kleines Wunder teilnehmen.

Gespräch anfragen

Thema:

Wie möchtet ihr das Gespräch führen?
Wann erreichen wir euch am besten?

Impressum

«Kleines Wunder» und der Baby-Kompass Schweiz sind Angebote der

VitaSecura AG
Breitfeldstrasse 8
9015 St. Gallen
Schweiz

Telefon
E-Mail
www.vitasecura.ch

UID CHE-383.540.040
Ungebundene Versicherungsvermittlerin, FINMA-Vermittlerregister Nr. F01533362

Datenschutzhinweise

Verantwortlich ist die VitaSecura AG, Breitfeldstrasse 8, 9015 St. Gallen.

Wir bearbeiten eure Angaben (Name, Geburtsdatum, Adresse, Kontaktdaten, Erreichbarkeit, Geburtstermin, Zivilstand, Lebenssituation und eure Eingaben im Kompass), um euch den Baby-Kompass bereitzustellen und euch zum Kompass sowie zu Krankenkasse, Versicherungen und Vorsorge zu kontaktieren. Für die Teilnahme an Wettbewerben nutzen wir eure Angaben nur, wenn ihr dem separat zustimmt.

Gesundheitsdaten fragen wir nicht ab; die Notfallkarte bleibt ausschliesslich auf eurem Gerät. Wir verkaufen eure Daten nicht an Dritte. Weitere Kontakte könnt ihr jederzeit per E-Mail an ablehnen und die Löschung eures Kompasses verlangen.

Die vollständige Datenschutzerklärung findet ihr auf vitasecura.ch.

Informationspflicht gemäss Art. 45 VAG

Laut Artikel 45 Absatz 1 VAG sind wir verpflichtet, Sie bei Erstkontakt über folgende Punkte zu informieren:

  1. Identität und Anschrift der VitaSecura AG, Breitfeldstrasse 8, 9015 St. Gallen.
  2. Unsere Funktion als unabhängiger Broker, ohne rechtliche oder wirtschaftliche Bindung an Versicherungsunternehmen, mit ausschliesslicher Treuepflicht gegenüber dem Auftraggeber.
  3. Möglichkeiten, sich über die berufliche Qualifikation und Weiterbildung unserer Mitarbeitenden zu erkundigen.
  4. Zuständigkeit bei Versäumnissen, Fehlern oder falschen Informationen in unserer Vermittlungstätigkeit.
  5. Umgang mit personenbezogenen Daten, deren Zweck, Umfang, Empfänger und Aufbewahrung.
  6. Hinweis auf das Widerrufsrecht nach Art. 2a VVG: Der Versicherungsnehmer kann seinen Antrag oder seine Annahmeerklärung innerhalb von 14 Tagen in Textform (z. B. E-Mail, SMS, WhatsApp) widerrufen.

Aus- und Weiterbildung

Gemäss Artikel 43 VAG sind wir verpflichtet, unsere Mitarbeitenden regelmässig zu schulen. VitaSecura AG stellt sicher, dass:

  • alle Mitarbeitenden über eine qualifizierte Ausbildung verfügen (z. B. eidg. dipl. Versicherungsfachmann, Finanzberater IAF),
  • fortlaufende Weiterbildungen absolviert werden,
  • Sie als Kunde jederzeit Einblick in die Qualifikationen unserer Mitarbeitenden erhalten können.

Vermeidung von Interessenskonflikten

Gemäss Art. 45a VAG verpflichtet sich VitaSecura AG:

  • ausschliesslich im Interesse des Auftraggebers zu handeln,
  • keine separaten Maklerverträge mit Versicherungsunternehmen einzugehen,
  • keine Beteiligungen an Versicherungsunternehmen zu halten,
  • keine Vorteile, Geschenke oder Sachleistungen anzunehmen oder zu gewähren, die als unrechtmässig oder korrupt gelten könnten,
  • sämtliche organisatorischen Massnahmen zu treffen, um Interessenskonflikte zu verhindern.

Offenlegung der Entschädigungen (Art. 45b VAG)

Für unsere Dienstleistungen erhalten wir marktübliche Courtagen/Verwaltungsentschädigungen von den Versicherungsunternehmen. Diese betragen:

  • Sach-, Haft-, Cyber-, Rechtsschutz- und Transportversicherungen: max. 15 % der Nettoprämie
  • Bau-, Kautions-, Montage- und Technische Versicherungen: max. 15 %
  • Pferdeversicherung: 11 %
  • Motorfahrzeug- und Flottenverträge: max. 10 %
  • Obligatorische UVG-Unfallversicherung: max. 5 %
  • Unfall-Zusatzversicherungen: max. 15 %
  • Krankentaggeldversicherung: max. 7.5 %
  • Krankenversicherung: Grundversicherung KVG max. CHF 70.– pro Vertrag; Zusatzversicherungen VVG max. 16 × Monatsprämie
  • Berufliche Vorsorge (Pensionskassen, 1e): max. 7 % der reinen Risikoprämie
  • Lebensversicherungen und Vorsorgepolicen: max. 5 % der Produktionssumme (Prämie × Laufzeit)

Abweichungen durch Versicherer sind möglich. VitaSecura AG verpflichtet sich, auf Anfrage jederzeit eine vollständige schriftliche Offenlegung der aktuellen Entschädigungen vorzunehmen.

Wir lehnen ausdrücklich volumen-, wachstums- oder schadenabhängige Entschädigungen ab. Die Anforderungen nach Art. 48k BVV 2 werden eingehalten.

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